Allgemeine Geschäftsbedingungen

Nutzungsbedingungen für Studios (B2B) – Diese Bedingungen gelten für gewerbliche Nutzer (Studios, Anbieter, Dienstleister), die die Plattform Bookicorn zur Verwaltung und Vermarktung ihrer Kurs- und Dienstleistungsangebote nutzen.

§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

(1) Diese Nutzungsbedingungen (nachfolgend „Studio-AGB“) gelten für alle Vertragsbeziehungen zwischen der

Unicorn Factory Media GmbH
In der Kolling 146
66450 Bexbach
Deutschland

Geschäftsführer: Daniel Haenle, Florian Konrad
Registergericht: Amtsgericht Saarbrücken, HRB 107099
USt-IdNr.: DE340084710

(nachfolgend „Bookicorn“ oder „Plattform“)

und den gewerblichen Nutzern, die sich als Studio, Anbieter oder Dienstleister auf der Plattform registrieren (nachfolgend „Studio“).

(2) Bookicorn betreibt unter den Domains app.bookicorn.net und www.bookicorn.net eine Buchungs- und Verwaltungsplattform für Fitness-, Wellness-, Sport- und vergleichbare Dienstleistungsanbieter. Die Plattform ermöglicht Studios die Verwaltung von Kursen, Buchungen, Trainern, Kunden, Zahlungen und Rechnungen.

(3) Bookicorn agiert ausschließlich als technischer Vermittler. Verträge über Kursdienstleistungen kommen ausschließlich zwischen dem Studio und dessen Endkunden zustande. Bookicorn wird nicht Vertragspartner dieser Dienstleistungsverträge.

(4) Es gilt ausschließlich diese Studio-AGB. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Studios werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Bookicorn stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Registrierung und Studio-Konto

2.1 Registrierung

(1) Die Nutzung der Plattform als Studio setzt eine Registrierung voraus. Zur Registrierung berechtigt sind ausschließlich natürliche Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und im Namen eines gewerblichen oder freiberuflichen Unternehmens handeln.

(2) Bei der Registrierung sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen, insbesondere Firmenname, Anschrift, Kontaktdaten und steuerrechtliche Angaben. Das Studio verpflichtet sich, diese Angaben stets aktuell zu halten.

(3) Bookicorn behält sich vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

2.2 Stripe Connect

(1) Zur Nutzung der Zahlungsabwicklung ist die Einrichtung eines Stripe-Connect-Kontos erforderlich. Das Studio schließt hierbei einen separaten Vertrag mit Stripe Payments Europe, Ltd. ab und akzeptiert deren Nutzungsbedingungen.

(2) Das Studio ist für die vollständige Durchführung des Stripe-Onboarding-Prozesses (Identitätsprüfung, Bankverbindung, steuerliche Angaben) selbst verantwortlich. Ohne abgeschlossenes Onboarding können keine Zahlungen empfangen werden.

2.3 Kontosicherheit

Das Studio ist verpflichtet, seine Zugangsdaten vertraulich zu behandeln und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Das Studio haftet für sämtliche Aktivitäten, die unter seinem Konto vorgenommen werden, soweit es diese zu vertreten hat.

§ 3 Leistungsbeschreibung

(1) Bookicorn stellt dem Studio folgende Funktionen zur Verfügung:

  • Kursverwaltung: Erstellung, Bearbeitung und Verwaltung von Kursangeboten, Terminen und Kapazitäten
  • Buchungssystem: Online-Buchung durch Endkunden mit automatischer oder manueller Bestätigung, Wartelisten-Funktion
  • Kundenverwaltung: Kundenprofile, Buchungshistorie, Kontaktdaten
  • Flexibles Bezahlsystem: Verwaltung von Guthaben-Paketen (z.B. Credits, Tokens), Abonnements und Direktzahlungen, die das Studio für seine Endkunden erstellt und konfiguriert
  • Zahlungsabwicklung: Integration mit Stripe für Kreditkarte, SEPA-Lastschrift und weitere Zahlungsmethoden sowie Banküberweisung
  • Rechnungssystem: Automatische Rechnungserstellung mit ZUGFeRD-Unterstützung, Kleinunternehmerregelung, konfigurierbare Rechnungssteller
  • Trainer-Management: Trainerverwaltung mit Berechtigungssystem, Auszahlungsabwicklung für selbstständige Trainer
  • Gutschein-System: Erstellung und Verwaltung von Gutscheincodes und Rabattaktionen
  • Kommunikation: E-Mail-Benachrichtigungen, Chat-System, Push-Benachrichtigungen
  • Marketplace-Listing: Öffentliche Darstellung des Studios auf www.bookicorn.net mit Kursangebot, Bewertungen und Trainerinformationen
  • Einbettbare Widgets: Buchungs-Widgets zur Integration in die eigene Website des Studios
  • Dashboard & Statistiken: Umsatzübersichten, Buchungsstatistiken, Auslastungsanalysen

(2) Der konkrete Funktionsumfang richtet sich nach dem vom Studio gewählten Tarif (siehe § 4). Zusätzlich zum gewählten Tarif können inklusive und kostenpflichtige Zusatzfunktionen (Addons) verfügbar sein. Der Umfang der im jeweiligen Tarif enthaltenen sowie der optional zubuchbaren Addons ergibt sich aus der aktuellen Tarifübersicht auf der Website.

(3) Bookicorn bietet unterschiedliche Support-Level an, die sich nach dem gewählten Tarif richten. Supportumfang, Reaktionszeiten und Verfügbarkeit ergeben sich ausschließlich aus der aktuellen Leistungsbeschreibung bzw. Tarifübersicht. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Reaktionszeiten besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.

(4) Bookicorn behält sich vor, Funktionen weiterzuentwickeln, zu ändern oder einzustellen, sofern dies dem Betrieb der Plattform dient. Wesentliche Einschränkungen des vertraglich vereinbarten Funktionsumfangs werden dem Studiobetreiber rechtzeitig mitgeteilt.

(5) Als Beta gekennzeichnete Funktionen werden ohne Service-Level-Vereinbarung (SLA) bereitgestellt. Bookicorn übernimmt keine Garantie für deren Verfügbarkeit oder Fehlerfreiheit.

§ 4 Tarife, Transaktionslimits und API-Zugang

(1) Bookicorn bietet verschiedene Tarife an, die sich hinsichtlich Funktionsumfang, Transaktionslimits, verfügbaren Zahlungsmethoden, Addons und Auszahlungsfrequenz unterscheiden. Die aktuell verfügbaren Tarife und deren Konditionen sind der Preisübersicht auf der Website zu entnehmen.

(2) Jeder Tarif kann ein monatliches Transaktionslimit vorsehen. Das Transaktionslimit ist tarifabhängig und dient der Sicherstellung der Plattformstabilität sowie dem Risikomanagement. Bei Erreichen des Limits können keine weiteren Buchungen über die Plattform angenommen werden, bis ein Upgrade auf einen höheren Tarif erfolgt oder der nächste Abrechnungszeitraum beginnt. Das Studio wird bei Erreichen von 75%, 90% und 100% des Limits per E-Mail benachrichtigt.

(3) Ein API-Zugang kann je nach Tarif zur Verfügung stehen. Die Nutzung der API unterliegt den von Bookicorn festgelegten Nutzungsbedingungen und Rate-Limits. Bookicorn behält sich vor, die API bei missbräuchlicher Nutzung oder Überschreitung der definierten Anfragegrenzen einzuschränken.

(4) Kostenpflichtige Tarife können jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt werden. Die Kündigung muss vor dem nächsten Zahlungseinzug erfolgen. Bei Nichtnutzung der Software während eines laufenden Abrechnungszeitraums besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Tarifgebühren.

§ 5 Rechte von Bookicorn

(1) Bookicorn ist berechtigt, Studio-Konten vorübergehend zu sperren, einzuschränken oder von der Plattform erstellte Inhalte zu entfernen, wenn:

  • ein begründeter Verdacht auf Verstoß gegen diese AGB oder geltendes Recht besteht;
  • die Nutzung die Sicherheit oder Stabilität der Plattform gefährdet;
  • Beschwerden von Endkunden oder Dritten vorliegen, die einen Verstoß nahelegen;
  • behördliche oder gerichtliche Anordnungen dies erfordern.

(2) Bookicorn wird das Studio über eine Sperrung oder Einschränkung unter Angabe der Gründe informieren. Das Studio erhält Gelegenheit zur Stellungnahme über das interne Beschwerdesystem (siehe § 20).

(3) Bookicorn ist berechtigt, Wartungsarbeiten durchzuführen, die zu vorübergehenden Einschränkungen der Verfügbarkeit führen können. Geplante Wartungsarbeiten werden mindestens 7 Tage im Voraus per E-Mail oder über das Dashboard angekündigt. Bei dringend erforderlichen Wartungsarbeiten (z.B. aus Sicherheitsgründen) kann die Ankündigungsfrist entfallen.

(4) Bei außergewöhnlich hoher Serverlast ist Bookicorn berechtigt, einzelne Funktionen vorübergehend einzuschränken, um die Gesamtstabilität der Plattform sicherzustellen.

§ 6 Pflichten des Studios

(1) Das Studio ist verpflichtet:

  • alle auf der Plattform eingestellten Informationen (Kursbeschreibungen, Preise, Verfügbarkeiten, Trainerangaben) vollständig, wahrheitsgemäß und aktuell zu halten;
  • die angebotenen Dienstleistungen ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen zu erbringen;
  • über ein eigenes, gesetzeskonformes Impressum zu verfügen;
  • die für die Dienstleistungen geltenden datenschutzrechtlichen und verbraucherschutzrechtlichen Anforderungen eigenständig zu erfüllen;
  • sicherzustellen, dass alle erforderlichen behördlichen Genehmigungen und Versicherungen vorliegen;
  • die Sicherheit der Kursteilnehmer bei der Durchführung der angebotenen Dienstleistungen zu gewährleisten.

(2) Das Studio stellt sicher, dass es gegenüber seinen Endkunden über eigene, rechtskonforme Allgemeine Geschäftsbedingungen und eine Datenschutzerklärung verfügt, soweit dies rechtlich erforderlich ist.

§ 7 Verbotene Nutzungen

Dem Studio ist es untersagt:

  • die Plattform zum Versand von Spam oder unerwünschten Nachrichten zu nutzen;
  • rechtswidrige, irreführende, beleidigende oder diskriminierende Inhalte einzustellen;
  • die Plattform für Zwecke zu nutzen, die gegen geltendes Recht verstoßen;
  • automatisierte Datenabfragen (Scraping, Crawling, Data Mining) durchzuführen, sofern nicht über die bereitgestellte API mit gültigem Zugang;
  • sich als andere Person oder anderes Unternehmen auszugeben;
  • die Plattform oder deren Infrastruktur zu manipulieren, zu überlasten oder deren Sicherheitsvorkehrungen zu umgehen;
  • Schadsoftware (Viren, Trojaner, etc.) über die Plattform zu verbreiten;
  • die Plattform in einer Weise zu nutzen, die andere Nutzer in der Nutzung beeinträchtigt;
  • Kontodaten anderer Nutzer ohne deren ausdrückliche Einwilligung zu erheben oder zu verwenden.

§ 8 Buchungssystem und Vermittlerrolle

(1) Bookicorn stellt die technische Infrastruktur für die Buchung von Kursen und Dienstleistungen bereit. Der Vertrag über die Kursbuchung kommt ausschließlich zwischen dem Studio und dem Endkunden zustande. Bookicorn ist an diesem Vertragsverhältnis nicht beteiligt.

(2) Die Darstellung der Kursangebote auf der Plattform stellt ein Angebot des Studios an potenzielle Endkunden dar. Mit der Buchung nimmt der Endkunde dieses Angebot an. Der Vertrag kommt zustande:

  • bei automatischer Bestätigung: mit Zugang der Buchungsbestätigung;
  • bei manueller Bestätigung: mit Zugang der Bestätigung durch das Studio.

(3) Das Studio ist für die Gestaltung seiner Stornierungsbedingungen selbst verantwortlich. Die auf der Plattform eingestellten Stornierungsfristen sind vom Studio festzulegen und werden dem Endkunden bei der Buchung angezeigt.

(4) Bei Kursausfall durch das Studio wird verwendetes Guthaben automatisch an den Endkunden zurückerstattet. Das Studio wird über den Ausfall und die Rückerstattung informiert.

§ 9 Flexibles Bezahlsystem

(1) Das Studio kann über die Plattform verschiedene Bezahlmodelle für seine Endkunden konfigurieren, darunter Guthaben-Pakete (z.B. Credits, Tokens – die Bezeichnung kann vom Studio frei gewählt werden), Abonnements und Direktzahlungen für einzelne Kurse. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Studio und dem Endkunden zustande. Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. im Namen und Auftrag des jeweiligen Studios. Bookicorn wird nicht Zahlungsempfänger.

(2) Das Studio legt die Konditionen der Guthaben-Pakete eigenständig fest, einschließlich:

  • Preis und Anzahl der enthaltenen Einheiten;
  • Gültigkeitsdauer (ab Kaufdatum, ab erster Nutzung oder ohne Ablauf);
  • Kurskategorien, für die das Guthaben eingesetzt werden kann;
  • Übertragbarkeit auf andere Nutzer;
  • Automatische Verlängerung (Guthaben-Abonnements).

(3) Bei der Einlösung von Guthaben gilt das FIFO-Prinzip (First In, First Out): Zuerst ablaufendes Guthaben wird zuerst verwendet.

(4) Das Studio kann Gutscheincodes erstellen, die Endkunden einen Rabatt (prozentual oder als Festbetrag) oder zusätzliches Guthaben gewähren. Das Studio ist für die korrekte Konfiguration und die steuerrechtliche Behandlung von Gutscheinen selbst verantwortlich.

(5) Eine Auszahlung nicht genutzten Guthabens in Bargeld durch das Studio an Endkunden ist nicht über die Plattform vorgesehen. Das Studio kann jedoch eigene Rückerstattungsregelungen mit seinen Endkunden vereinbaren.

§ 10 Zahlungsabwicklung und Gebühren

10.1 Zahlungsabwicklung

(1) Die Zahlungsabwicklung erfolgt über den Zahlungsdienstleister Stripe Payments Europe, Ltd. (nachfolgend „Stripe“). Zahlungen der Endkunden erfolgen an das Studio via Stripe Connect. Bookicorn ist kein Zahlungsdienstleister im Sinne des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes (ZAG) und wird weder Verkäufer noch Leistungserbringer gegenüber Endkunden. Bookicorn stellt keine Endkundenrechnungen im eigenen Namen.

(2) Verfügbare Zahlungsmethoden (abhängig vom Tarif): Kreditkarte, SEPA-Lastschrift, und weitere über Stripe unterstützte Methoden. Zusätzlich kann das Studio Banküberweisungen als Zahlungsmethode aktivieren.

(3) Ein Aufschlag auf Zahlungen aufgrund der gewählten Zahlungsmethode (Surcharging) ist nicht zulässig.

(4) Die Gebühren des Zahlungsdienstleisters Stripe werden dem Studio gemäß der geltenden Stripe-Preisübersicht berechnet und vom Auszahlungsbetrag einbehalten. Bookicorn hat keinen Einfluss auf die Höhe der Stripe-Gebühren.

(5) Zahlungen der Endkunden für Kurse und Leistungen werden im Namen und auf Rechnung des Studiobetreibers über Stripe Connect abgewickelt. Bookicorn ist nicht Zahlungsempfänger und übernimmt keine Haftung für die Leistungserbringung durch das Studio.

10.2 Plattform-Provision

(1) Bookicorn kann eine Plattform-Provision auf Buchungsumsätze erheben. Die Höhe der Provision wird individuell mit dem Studio vereinbart und im Studio-Konto hinterlegt. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, beträgt die Provision 0%.

(2) Die Provision wird automatisch bei der Zahlungsabwicklung einbehalten. Das Studio erhält den Umsatz abzüglich der Plattform-Provision und der Stripe-Transaktionsgebühren.

10.3 Payment-Splits und Trainer-Auszahlungen

(1) Bei der Beteiligung selbstständiger Trainer erfolgt ein automatischer dreiseitiger Zahlungssplit: Plattform-Provision (falls vereinbart), Trainer-Anteil (konfigurierbar pro Trainer) und Studio-Anteil (Restbetrag). Trainer können über ein eigenes Stripe-Connect-Konto direkt am Zahlungsfluss beteiligt werden.

(2) Für festangestellte Trainer erfolgt kein automatischer Split. Das Studio erhält den gesamten Umsatz abzüglich Plattform-Provision und Stripe-Gebühren und ist für die Vergütung des Trainers selbst verantwortlich.

10.4 Auszahlung und Stripe-Gebühren

(1) Die Auszahlungsfrequenz richtet sich nach dem gewählten Tarif (monatlich, wöchentlich oder täglich).

(2) Die Stripe-Transaktionsgebühren werden vom Auszahlungsbetrag des Studios abgezogen. Die aktuell geltenden Stripe-Gebühren sind der Stripe-Preisübersicht zu entnehmen.

10.5 Tarifgebühren und Zahlungsverzug

(1) Für kostenpflichtige Tarife wird die Tarifgebühr monatlich im Voraus fällig. Die Zahlung erfolgt über die bei Stripe hinterlegte Zahlungsmethode.

(2) Bereits gezahlte Tarifgebühren werden nicht erstattet, auch nicht bei vorzeitiger Kündigung innerhalb des Abrechnungszeitraums.

(3) Bei Zahlungsverzug des Studios ist Bookicorn berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen. Bookicorn behält sich ferner vor, den Zugang zur Plattform bis zum Ausgleich offener Forderungen einzuschränken.

10.6 Stornierungen und Rückbuchungen

(1) Bei Stornierungen durch Endkunden können dem Studio je nach Zahlungsmethode Stornogebühren des Zahlungsdienstleisters entstehen. Bereits angefallene Stripe-Gebühren werden bei Erstattungen nicht erstattet.

(2) Bei missbräuchlichen Rückbuchungen (Chargebacks) durch Endkunden trägt das Studio die dabei entstehenden Kosten und Gebühren des Zahlungsdienstleisters, sofern das Studio den zugrunde liegenden Leistungsvertrag nicht bestreitet.

§ 11 Rechnungssystem

(1) Bookicorn stellt dem Studio ein integriertes Rechnungssystem zur Verfügung, das die Erstellung von Rechnungen an Endkunden ermöglicht. Das Studio kann Rechnungssteller mit eigenen Firmendaten, Steuernummern und Bankverbindungen konfigurieren.

(2) Rechnungen können im ZUGFeRD-Format (PDF mit eingebetteter XML-Datei) erstellt werden.

(3) Das Studio ist für die Richtigkeit der Rechnungsangaben und die Einhaltung der steuerrechtlichen Vorschriften (insbesondere UStG, GoBD) selbst verantwortlich. Bookicorn übernimmt keine steuerliche oder buchhalterische Beratung.

§ 12 Trainer-Management

(1) Das Studio kann Trainer auf der Plattform anlegen und diesen unterschiedliche Berechtigungen zuweisen (Lese-, Bearbeitungs- und Verwaltungsrechte).

(2) Bei selbstständigen Trainern kann das Studio einen Revenue-Share-Anteil konfigurieren, der automatisch über Stripe Connect an den Trainer ausgezahlt wird. Voraussetzung ist die Einrichtung eines eigenen Stripe-Connect-Kontos durch den Trainer.

(3) Das Vertragsverhältnis zwischen Studio und Trainer (Arbeitsvertrag, Honorarvereinbarung etc.) ist ausschließlich Sache der beteiligten Parteien. Bookicorn ist an diesem Verhältnis nicht beteiligt und übernimmt keine Arbeitgeber- oder Auftraggeberpflichten.

(4) Das Studio ist für die korrekte sozialversicherungs- und steuerrechtliche Einordnung seiner Trainer (insbesondere die Abgrenzung zwischen Scheinselbstständigkeit und echter Selbstständigkeit) allein verantwortlich.

§ 13 Ranking und Sichtbarkeit

(1) Auf dem Marketplace (www.bookicorn.net) werden Studios anhand folgender Hauptparameter gerankt und dargestellt:

  • Relevanz des Kursangebots für die Suchanfrage des Endkunden;
  • Bewertungen und Rezensionen durch Endkunden;
  • Aktivität und Aktualität des Kursangebots;
  • Geografische Nähe zum Standort des Endkunden (sofern Standortdaten vorliegen).

(2) Es bestehen keine Bestpreisklauseln. Studios sind nicht verpflichtet, auf Bookicorn ihre günstigsten Preise anzubieten, und dürfen ihre Dienstleistungen auf anderen Kanälen zu abweichenden Preisen anbieten.

(3) Eine bevorzugte Platzierung gegen Bezahlung wird derzeit nicht angeboten. Sollte Bookicorn künftig bezahlte Platzierungen einführen, werden diese deutlich als solche gekennzeichnet.

§ 14 Sicherheitspflichten

(1) Das Studio ist verpflichtet, sichere Passwörter zu verwenden und diese regelmäßig zu ändern. Die Nutzung der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) wird dringend empfohlen.

(2) Der Zugang zum Studio-Konto darf nur autorisierten Personen gewährt werden. Das Studio trägt die Verantwortung dafür, dass alle Personen mit Zugang die Vertraulichkeit der Zugangsdaten wahren.

(3) Bei Verdacht auf unbefugten Zugriff auf das Studio-Konto ist Bookicorn unverzüglich unter Angabe aller bekannten Details zu informieren (E-Mail: hey@bookicorn.net).

§ 15 Datenschutz und Auftragsverarbeitung

(1) Bookicorn verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und dem Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.

(2) Soweit Bookicorn im Auftrag des Studios personenbezogene Daten von Endkunden verarbeitet, schließen die Parteien eine separate Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab, die Bestandteil dieses Vertrags wird. Die AVV kann über das Studio-Konto oder auf Anfrage per E-Mail angefordert werden.

(3) Bookicorn setzt zur Erbringung seiner Leistungen folgende Unterauftragsverarbeiter ein:

  • Supabase Inc. (USA/EU) – Datenbank und Authentifizierung
  • Stripe Payments Europe, Ltd. (Irland) – Zahlungsabwicklung
  • Vercel Inc. (USA) – Hosting und Bereitstellung
  • All-Inkl.com / Neue Medien Münnich (Deutschland) – E-Mail-Versand (SMTP)

(4) Über Änderungen an den Unterauftragsverarbeitern wird das Studio rechtzeitig informiert und erhält ein Widerspruchsrecht gemäß den Regelungen der AVV.

§ 16 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei, die ihnen im Rahmen der Vertragsbeziehung bekannt werden, geheim zu halten und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäftsdaten, Kundendaten, technische Informationen, Preisgestaltung und Vertragskonditionen.

(3) Diese Vertraulichkeitsverpflichtung gilt nicht für Informationen, die (a) öffentlich bekannt sind oder werden, (b) der empfangenden Partei bereits bekannt waren, (c) von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung übermittelt werden oder (d) aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

§ 17 Laufzeit und Kündigung

17.1 Laufzeit

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und beginnt mit Abschluss der Registrierung.

(2) Kostenpflichtige Tarife verlängern sich automatisch um jeweils einen Monat, sofern nicht rechtzeitig gekündigt wird.

17.2 Ordentliche Kündigung

(1) Beide Parteien können den Vertrag jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen. Eine Mindestvertragslaufzeit besteht nicht. Die Kündigung muss vor dem nächsten Zahlungseinzug erfolgen.

(2) Die Kündigung kann über die Kontoeinstellungen oder per E-Mail an hey@bookicorn.net erfolgen.

(3) Bei Nichtnutzung der Software während eines laufenden Abrechnungszeitraums besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Tarifgebühren.

17.3 Außerordentliche Kündigung

Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei schwerem oder wiederholtem Verstoß gegen diese AGB, bei Insolvenzantrag des Studios oder bei Nichtbehebung eines vertragswidrigen Zustands trotz Abmahnung innerhalb von 14 Tagen.

17.4 Inaktivität

Bookicorn behält sich vor, kostenlose Studio-Konten, die über einen Zeitraum von 12 Monaten nicht genutzt wurden (kein Login, keine aktive Buchung, kein aktiver Tarif), nach vorheriger Benachrichtigung per E-Mail mit einer Frist von 30 Tagen zu löschen.

17.5 Folgen der Kündigung

(1) Nach Wirksamwerden der Kündigung werden bestehende Buchungen noch abgewickelt. Offene Zahlungsansprüche bleiben bestehen.

(2) Das Studio kann seine Daten innerhalb von 30 Tagen nach Kündigung exportieren. Der Export umfasst Kundendaten, Buchungshistorie, Rechnungen und Kursinhalte in den Formaten CSV, JSON oder PDF. Nicht exportierbar sind Systemlogs, interne Bewertungsscores und sicherheitsrelevante Daten. Nach Ablauf der 30-Tage-Frist werden die Daten gelöscht, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(3) Die Bestimmungen zu Vertraulichkeit (§ 16), Haftung (§ 18), Freistellung (§ 18.3), geistigem Eigentum (§ 19) sowie offenen Zahlungsverpflichtungen gelten über das Vertragsende hinaus fort.

(4) Auf Anfrage stellt Bookicorn dem Studiobetreiber innerhalb der Kündigungsfrist einen Datenexport im CSV-, JSON- oder PDF-Format zur Verfügung. Der Anspruch auf Datenexport besteht für 30 Tage nach Vertragsende.

§ 18 Haftung und Freistellung

18.1 Haftung von Bookicorn

(1) Bookicorn haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Bookicorn auch bei leichter Fahrlässigkeit, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(3) Im Übrigen ist die Haftung von Bookicorn bei leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen.

(4) Bookicorn haftet nicht für die Verfügbarkeit oder Funktionsfähigkeit der Dienste von Drittanbietern (insbesondere Stripe, Supabase, Vercel).

18.2 Haftung für Inhalte und Dienstleistungen des Studios

(1) Bookicorn übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Rechtmäßigkeit der vom Studio eingestellten Inhalte, die Qualität, Sicherheit oder Durchführung der vom Studio angebotenen Dienstleistungen oder Streitigkeiten zwischen dem Studio und dessen Endkunden oder Trainern.

(2) Bookicorn überprüft die vom Studio eingestellten Inhalte nicht proaktiv, wird jedoch bei Kenntnis von Rechtsverletzungen unverzüglich Maßnahmen ergreifen (Notice-and-Action gemäß Digitale-Dienste-Gesetz).

18.3 Freistellung

Das Studio stellt Bookicorn von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die aufgrund der vom Studio eingestellten Inhalte, der vom Studio angebotenen Dienstleistungen oder eines Verstoßes des Studios gegen diese AGB oder geltendes Recht gegen Bookicorn geltend gemacht werden. Das Studio übernimmt die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung von Bookicorn.

§ 19 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche Rechte an der Plattform (Software, Design, Marken, Logos, Inhalte) stehen Bookicorn bzw. deren Lizenzgebern zu. Dem Studio wird ein einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht für die Dauer des Vertrags eingeräumt.

(2) Das Studio räumt Bookicorn ein einfaches, weltweites, unentgeltliches Nutzungsrecht an den vom Studio eingestellten Inhalten (Texte, Bilder, Logos) ein, soweit dies zur Erbringung der vertraglichen Leistungen erforderlich ist, insbesondere zur Darstellung auf dem Marketplace und in Widgets.

(3) Das Studio gewährleistet, dass es über die erforderlichen Rechte an den eingestellten Inhalten verfügt und keine Rechte Dritter verletzt. Dies gilt insbesondere für Bilder, Trainerfotos, Musik, Videos und sonstige multimediale Inhalte, die das Studio auf der Plattform einstellt.

(4) Der Studiobetreiber versichert, dass er alle erforderlichen Rechte an hochgeladenen Bildern, Fotos und sonstigen Inhalten besitzt oder die Nutzungsrechte von den Rechteinhabern erworben hat.

(5) Bookicorn ist berechtigt, den Namen und das Logo des Studios als Referenz zu verwenden, sofern der Studiobetreiber dem nicht schriftlich widerspricht.

§ 20 Beschwerdemanagement und Mediation

(1) Bookicorn unterhält ein internes Beschwerdemanagementsystem, über das Studios Beschwerden zu Sperrungen, Einschränkungen, Löschung von Inhalten oder anderen Maßnahmen einreichen können. Beschwerden können per E-Mail an hey@bookicorn.net eingereicht werden und werden kostenfrei bearbeitet.

(2) Bookicorn wird Beschwerden innerhalb einer angemessenen Frist prüfen und das Studio über das Ergebnis informieren.

(3) Für den Fall, dass eine Beschwerde nicht zur Zufriedenheit des Studios gelöst werden kann, benennt Bookicorn gemäß Art. 12 der Verordnung (EU) 2019/1150 (P2B-Verordnung) folgende Mediatoren zur außergerichtlichen Streitbeilegung:

a) Zentrum für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8, 77694 Kehl, www.verbraucher-schlichter.de
b) Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V.

§ 21 Änderungen der Nutzungsbedingungen

(1) Bookicorn behält sich vor, diese Studio-AGB mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 30 Tagen zu ändern. Die geänderten Bedingungen werden dem Studio per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse übermittelt.

(2) Die Änderungen gelten als angenommen, wenn das Studio nicht innerhalb der Ankündigungsfrist schriftlich widerspricht. Auf diese Rechtsfolge wird in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen.

(3) Bei Widerspruch gegen die Änderung hat jede Partei das Recht, den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Dem Studio steht ein Sonderkündigungsrecht vor Wirksamwerden der Änderung zu.

§ 22 Schlussbestimmungen

22.1 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

22.2 Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Saarbrücken, sofern das Studio Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

22.3 Kein Agentur- oder Arbeitsverhältnis

Durch diesen Vertrag wird kein Agentur-, Partnerschafts-, Joint-Venture- oder Arbeitsverhältnis zwischen Bookicorn und dem Studio begründet. Keine Partei ist berechtigt, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen.

22.4 Vollständigkeit

Diese Studio-AGB nebst der Auftragsverarbeitungsvereinbarung (AVV) bilden die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien hinsichtlich des Vertragsgegenstands und ersetzen alle früheren mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.

22.5 Höhere Gewalt

Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verspätung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist (insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen, Ausfall von Telekommunikationsnetzen oder Stromversorgung). Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über das Vorliegen und die voraussichtliche Dauer der höheren Gewalt zu informieren.

22.6 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.

22.7 Textform

Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Textformklausel.

Zuletzt aktualisiert: 9. März 2026